Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Die Firma Estima Personalmanagement GmbH ist im Besitz der unbefristeten Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung nach Art. 1 § 1 des Gesetzes zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz – AÜG).

2. Vertragliche Beziehungen bestehen allein zwischen der Firma Estima Personalmanagement GmbH und dem Auftraggeber. Soweit nicht anders vereinbart, gilt eine Kündigungsfrist von 5 Arbeitstagen zum Wochenende. Jede Kündigung bedarf der Schriftform. Art und Umfang der auszuübenden Arbeit sowie die Arbeitseinteilung der überlassenen Arbeitnehmer sind ausschließlich mit der Firma Estima Personalmanagement GmbH zu vereinbaren. Der Auftraggeber darf die überlassenen Arbeitnehmer nur mit Arbeiten und an den Arbeitsplätzen beauftragen, die im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag vereinbart sind. Für diese Arbeiten hat der Auftraggeber das Weisungs- und Aufsichtsrecht.

3. Die Firma Estima Personalmanagement GmbH kann überlassene Arbeitnehmer jederzeit abberufen, sofern sie gleichzeitig durch andere in gleicher Weise geeignete Arbeitnehmer der Estima Personalmanagement GmbH ersetzt werden. Außergewöhnliche Umstände berechtigen die Estima Personalmanagement GmbH einen erteilten Auftrag zeitlich zu verschieben bzw. ganz oder teilweise zurückzutreten. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

4. Der Auftraggeber versichert, dass die von ihm gemachten Angaben über den Einsatzbetrieb und die von den Arbeitnehmern der Firma Estima Personalmanagement GmbH ausgeführten Tätigkeiten, insbesondere über die Geltung von Mindestlöhnen, die Branchenzugehörigkeit, angewandte Tarifverträge, Meldung bei der Handwerkskammer, an einen vergleichbaren Arbeitnehmer gezahltes regelmäßiges Stundenentgelt und betriebliche Vereinbarungen über Leistungen für Zeitarbeitsbeschäftigte, vollständig und korrekt sind. Entsprechende Änderungen während des Überlassungszeitraums wird er dem Verleiher rechtzeitig mitteilen und alle notwendigen Informationen zukommen lassen. Dies gilt auch, wenn sich nachträglich herausstellen sollte, dass Angaben falsch oder unvollständig waren. Die Firma Estima Personalmanagement GmbH ist bei geänderten bzw. falschen oder unvollständigen Angaben über den Einsatzbetrieb berechtigt, den Arbeitnehmerüberlassungsvertrag und insbesondere die dort vereinbarten Stundenverrechnungssätze ggf. auch rückwirkend entsprechend anzupassen. Soweit sich die für die Firma Estima Personalmanagement GmbH geltenden gesetzlichen oder tariflichen Regelungen verändern, verpflichten sich die Parteien, rechtzeitig in Verhandlungen über eine Anpassung des Arbeitnehmerüberlassungsvertrags zu treten. Dies gilt auch, wenn für die Branche des Auftraggebers ein Tarifvertrag über Branchenzuschläge abgeschlossen oder die Höhe der Branchenzuschläge geändert wird.

5. Der Auftraggeber steht der Firma Estima Personalmanagement GmbH dafür ein, die Fürsorgepflicht eines Arbeitgebers gegenüber den überlassenen Arbeitnehmern wahrzunehmen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die allgemeinen Vorschriften des Arbeitsschutzes, der Unfallverhütung sowie der allgemeinen sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln zu erfüllen sowie Erste-Hilfe-Maßnahmen und spezifische Schutzausrüstung zur Verfügung zu stellen. Eine evtl. notwendige Vorsorgeuntersuchung ist ebenfalls vom Auftraggeber durchzuführen. Bei Arbeitsunfällen ist der Auftraggeber zur unverzüglichen schriftlichen Meldung gem. § 193 SGB VII an die zuständige Berufsgenossenschaft verpflichtet. Der Firma Estima Personalmanagement GmbH ist eine Durchschrift der Meldung zur Verfügung zu stellen.

6. Estima Personalmanagement GmbH und der Auftraggeber sind sich einig, dass die im Betrieb des Auftraggebers für Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin zuständigen Fachkräfte im Rahmen einer überbetrieblichen, sicherheitstechnischen Betreuung für die überlassenen Arbeitnehmer tätig werden. Entsprechende Protokolle sind der Firma Estima Personalmanagement GmbH in Kopie zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber sichert der Firma Estima Personalmanagement GmbH bzw. deren Beauftragten ein zur Betreuung der überlassenen Arbeitnehmer notwendiges Zutrittsrecht am Arbeitsplatz zu.

7. Das Arbeitszeitgesetz ist einzuhalten. Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei seinem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt eine schriftliche Genehmigung einzuholen, falls Mitarbeiter der Firma an Sonn- und Feiertagen sowie über 10 Stunden pro Arbeitstag beschäftigt werden sollen, ersatzweise gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

8. Die überlassenen Arbeitnehmer sind von der Firma Estima Personalmanagement GmbH arbeitsvertraglich verpflichtet, über alle Geschäftsangelegenheiten des Auftraggebers absolute Verschwiegenheit zu bewahren.

9. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von den Arbeitnehmern vorgelegten Tätigkeitsnachweise zu überprüfen und durch einen vertretungsberechtigten Bevollmächtigten unterzeichnen zu lassen. Kommt der Auftraggeber dieser Verpflichtung nicht nach, so gelten die Aufzeichnungen des Arbeitnehmers. Begründete Einwendungen des Auftraggebers sind innerhalb einer Woche nach Rechnungseingang nachzuweisen. Die Rechnungen werden wöchentlich aufgrund der vom Auftraggeber unterschriebenen Tätigkeitsnachweise erstellt.
Der Rechnungsbetrag wird mit Zugang der Rechnung innerhalb von 14 Kalendertagen fällig und ist ohne Abzug zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu begleichen. Bei Überschreitung des Zahlungszieles sind auf die Forderungen Zinsen in Höhe der gesetzlichen Vorschriften zu bezahlen.

10. Wird der Betrieb des Auftraggebers bestreikt, darf dieser entgegen der Regelung in §11 Absatz 5 AÜG keine Zeitarbeitnehmer in dem Betrieb tätig werden lassen. Darüber hinaus gilt das Einsatzverbot für Streiks, die von Mitgliedsgewerkschaften der DGB-Tarifgemeinschaft initiiert wurden, auch für bereits vor Beginn der Arbeitskampfmaßnahme eingesetzte Arbeitnehmer. Demnach wird der Zeitarbeitnehmer im Umfang des Streikaufrufs nicht in Betrieben oder Betriebsteilen eingesetzt, die ordnungsgemäß bestreikt werden. Der Auftraggeber stellt sicher, dass keine Zeitarbeitnehmer eingesetzt werden, soweit das Einsatzverbot reicht. Die Firma Estima Personalmanagement GmbH ist insoweit nicht verpflichtet, Arbeitnehmer zu überlassen. Von den vorstehenden Regelungen können die Parteien des Arbeitskampfes im Einzelfall abweichen und den Einsatz von Zeitarbeitnehmern vereinbaren. Es gilt insoweit § 11 Absatz 5 Satz 2 AÜG. Der Auftraggeber informiert Estima Personalmanagement GmbH unverzüglich über einen laufenden oder geplanten Streik.

11. Die Firma Estima Personalmanagement GmbH haftet dem Auftraggeber nur im Rahmen eines Auswahlverschuldens. Eine weitergehende Haftung der Firma Estima Personalmanagement GmbH ist ausgeschlossen. Die Firma Estima Personalmanagement GmbH haftet nicht für die Arbeitsergebnisse der überlassenen Arbeitnehmer. Die Firma Estima Personalmanagement GmbH haftet nicht für Schäden, die der Arbeitnehmer in Ausübung oder anlässlich seiner Tätigkeit verursacht oder dem Auftraggeber durch Unpünktlichkeit oder Nichterscheinen entstehen. Der Auftraggeber stellt die Firma Estima Personalmanagement GmbH auch von allen etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter im Hinblick auf den überlassenen Arbeitnehmer frei. Die überlassenen Arbeitnehmer sind weder Bevollmächtigte noch Erfüllungsgehilfen der Firma Estima Personalmanagement GmbH. Reklamationen wegen der fachlichen Qualifikation der überlassenen Arbeitnehmer sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Tagen geltend zu machen. In diesem Fall werden die ersten 4 Stunden nicht in Rechnung gestellt, sofern ein Personalaustausch durch die Firma Estima Personalmanagement GmbH stattfindet.

12. Die Haftung der Firma Estima Personalmanagement GmbH ist ausgeschlossen, wenn überlassene Arbeitnehmer mit Wertgegenständen, Geldangelegenheiten oder nicht vereinbarten Arbeiten betraut werden. Außerdem dürfen an die Arbeitnehmer keine Zahlungen oder Vorschüsse geleistet werden.

13. Laut IGZ-Tarifvertrag gilt die 35-Stunden-Woche von Montag bis Freitag. Allerdings richtet sich die wöchentliche Arbeitszeiten nach den Gegebenheiten der Entleiherfirma. Anfallende Rufbereitschaft und/oder Reisezeiten der Leiharbeitnehmer werden mit dem vereinbarten Stundenverrechnungssatz vergütet.
Zuschläge werden wie folgt in Rechnung gestellt:
– Mehrarbeit ab der 41. Wochenarbeitsstunde: 25%
– Spätschicht (20.00 – 23.00 Uhr): 10%
– Nachtschicht (23.00 – 06.00 Uhr): 25%
– Samstagsarbeit: 25%
– Sonntagsarbeit: 50%
– Feiertagsarbeit: 125% (Hohe Feiertage: 01.01., 01.05.,Ostersonntag u. Ostermontag, Pfingstsonntag u. Pfingstmontag und 2.Weihnachtsfeiertag 200% 3-faches Entgelt je Stunde)
Beim Zusammentreffen von mehreren Zuschlägen wird nur der höhere Zuschlag berechnet.

14. Eine Übernahme eines sich im ununterbrochenen Einsatz befindlichen Leiharbeitnehmers durch den Entleiher ist innerhalb der ersten 12 Monate ausgeschlossen.
Bei einer reinen Personalvermittlung, ohne vorherige Arbeitnehmerüberlassung, verpflichtet sich der Auftraggeber bei Zustandekommen eines Arbeitsvertrages zwischen dem Auftraggeber oder einem mit ihm verbundenen Unternehmen und einem von der Estima Personalmanagement GmbH vorgeschlagenen Bewerber ein Vermittlungshonorar in Höhe von 3 Brutto-Monatsgehälter des jährlichen Gesamtbruttos zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Unter dem jährlichen Gesamtbrutto ist die Vergütung des vom Auftraggeber eingestellten Bewerbers unter Einrechnung aller Monatsgehälter, des Urlaubsgelds, der variablen Bestandteile und der Weihnachtsgratifikation zu verstehen. Das Vermittlungshonorar ist sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Sonderleistungen wie die Auftragserteilung an Dritte, wie z.B. Jobportale, Eignungstests, Nebenkosten, Reisekosten der Bewerber oder Portokosten werden mit dem Auftraggeber abgestimmt und nach Aufwand gesondert in Rechnung gestellt.

15. Änderungen, Ergänzungen sowie die Aufhebung auch nur einzelner Bestimmungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Auch die Abbedingung dieser Schriftformklausel bedarf der Schriftform. Von unseren Bedingungen abweichende Regelungen des Auftraggebers gelten als widersprochen und ausgeschlossen. Sollten einzelne Regelungen dieser AGB nicht wirksam sein, berührt dies den Bestand der AGB im Übrigen nicht. Die Firma Estima Personalmanagement GmbH und der Auftraggeber sind in einem solchen Falle verpflichtet, einander so zu stellen, als sei eine Ersatzregelung vereinbart, die den wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regel möglichst weitgehend in wirksamer Weise erfüllt.

16. Diese AGB dürfen nicht abgeändert werden, auch nicht durch einen Niederlassungsleiter, sondern nur durch den Prokuristen oder Geschäftsführer.

17. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist Ibbenbüren.
Stand: 01.12.2021